| § Arbeitsrecht |
![]() |
|
Arbeitsrecht Unter dem Sammelbegriff des Arbeitsrechtes versteht man die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zu unterscheiden ist dabei das sogenannte Individualarbeitsrecht, das die Beziehung zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und einem einzelnen Arbeitgeber regelt. Daneben gibt es das Kollektivarbeitsrecht, bei dem es um die Beziehung zwischen Mitbestimmungsorganen (Betriebs- und Personalräten) und Arbeitgebern oder aber auch Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) geht. Jeder einzelne Arbeitnehmer hat eher mit dem Individualarbeitsrecht zu tun, auch wenn sein Arbeitsvertrag häufig einem Tarifvertrag unterworfen ist. |
![]() |
Der häufigste Fall, in dem ein Arbeitnehmer mit Problemen des Arbeitsrechts konfrontiert wird, ist der Fall der Kündigungsschutzklage. Eine solche kann erhoben werden, wenn der Arbeitgeber zu Unrecht eine Kündigung ausspricht. Deshalb gilt: Bei Kündigung sofort zum Anwalt. Häufig gestellte Fragen von Arbeitnehmern beziehen sich auch darauf, ob und wieviel Urlaub zu gewähren ist, ob und in welchem Umfange nicht genommener Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden muss, und ob der Urlaub auch dann verbraucht wird, wenn man während des Urlaubes krank wird. Informationsbedarf besteht ebenfalls immer wieder in Situationen, in denen ein Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis beginnen möchte, wobei einerseits das bisherige Arbeitsverhältnis möglichst kurzfristig beendet werden soll, was dem Arbeitgeber mißfällt, und andererseits die vom neuen Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag gemachten Vorgaben dahingehend überprüft werden sollen, ob unangemessene Benachteiligungen des Arbeitnehmers zu befürchten sind. |
|
|
Während sich bei dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages die Arbeitgeber wenig flexibel zeigen, hilft im Falle der gewünschten vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses häufig, mit dem Arbeitgeber ein klärendes Gespräch zu suchen, das dann mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages endet, durch den der Arbeitnehmer dann rechtzeitig für seine neue Arbeitsstelle zur Verfügung steht. In sämtlichen hier beschriebenen Fällen sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betroffen. Beratungs- und Handlungsbedarf besteht auf beiden Seiten. Deshalb begeben Sie sich spätestens dann, wenn auch Ihr „Gegner“ bereits zu seinem Anwalt Kontakt aufgenommen hat, selbst in anwaltliche Beratung, um ihre Interessen Sach- und Fachgerecht wahren zu lassen. Handeln Sie schnell, denn es gibt im Arbeitsrecht viele recht kurze Fristen, nach deren Ablauf eine Geltendmachung der eigenen Rechte nicht mehr möglich ist. |
|
Kosten Eine Besonderheit im Arbeitsrecht soll nicht unerwähnt bleiben: Die Rechtsanwaltskosten muss außergerichtlich und in der 1. Instanz jede Partei für sich selbst tragen. Es gibt nicht die im Zivilprozeß übliche Kostenerstattung durch den Gegner. Wer rechtsschutzversichert ist, erhält sämtliche Kosten bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag von dem Rechtsschutzversicherer ersetzt. Arbeitsrechtsschutz ist von fast jedem Rechtsschutzversicherungsvertrag umfasst. |
![]() |



