§ Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Dr. Nehlsen ist Mitglied in der
Arbeitsgemeinschaft Vehrkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
   
 

Verkehrsrecht / Verkehrsunfallrecht


„Das andere Fahrzeug kam einfach aus der Fahrzeugschlange herausgefahren. Ich konnte nicht mehr bremsen. Da war es auch schon passiert.“ So oder ähnlich klingen Unfallschilderungen immer wieder. Es stellt sich stets die Frage: Wer hat Schuld? Die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge steigen aus, wenn sie es noch können, und diskutieren über die Schuldfrage und tauschen die Adressen der Versicherer aus.









 

Die Schadensabwicklung stellt sich in Wirklichkeit so dar, dass die Versicherung einem Geschädigten nur das zahlt, was sie freiwillig zahlen möchte. Es ist nicht garantiert, dass der Anspruchsteller das erhält, was ihm wirklich zusteht. Wer bereits einmal eine Unfall gehabt hat, kann sich fragen, ob die gegnerische Versicherung ihm von sich aus den Ersatz den fiktiven Haushaltsführungsschadens oder das Quotenvorrecht angeboten hat.
Deshalb: Beim Unfall sofort zum Anwalt.