Arbeitsrecht

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf. Immer öfter führen diese Fälle nicht gleich zu einem gerichtlichen Verfahren. Vielmehr gibt es viele Bereiche, in denen es bereits durch die Hilfe in Form von juristischer Beratung zu einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Klärung kommt.

Daher liegt neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Rechtsberatung und außergerichtlichen Streitbeilegung.

Gerade das Arbeitsrecht zeichnet sich durch Besonderheiten aus, so dass dem Mandanten in einigen Fällen nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht gedient ist. In diesen Fällen sind praktikable Lösungen anzustreben, welche der beruflichen Zukunft der Beteiligten neue Perspektiven eröffnen.


Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer

Die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.


Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
  • Kündigung

  • Mobbing und weitere Probleme am Arbeitsplatz wie beispielsweise Benachteiligung

  • Abmahnung

  • Gleichstellung und Schwerbehinderung

  • Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)

  • Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages

  • Zulässigkeit von Befristungen

Arbeitsrechtliche Vorschriften und Regelungen üben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg aus. Um bereits im Vorwege viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, gestalten, prüfen und setzen wir Arbeitsverträge auf oder beraten in arbeitsvertragsrechtlichen Fragen. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche nicht mit außergerichtlichen, arbeitsrechtlichen Maßnahmen beizulegen sind, vertreten wir den Arbeitgeber mit allen rechtlichen Mitteln auch vor Gericht.


Arbeitsrecht für Arbeitgeber:
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

  • Rechtliche Beratung von Personalabteilungen

  • z.B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen

  • Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände

  • Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen

  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen


Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte:
  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und bei der Durchsetzung von Rechten

  • Eingruppierung und sonstige Ansprüche aus Tarifverträgen

  • Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan

Rufen Sie uns gerne an
(04662) 967 000
  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung
  • Schnellstmögliche Terminvergabe
  • Konsultation auf Wunsch auch in Ihrem Zuhause möglich
Ihr Ansprechpartner
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Dr. Sönke-Peter Nehlsen
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